
In Deutschland gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei unseren Nachbarn in Frankreich ist der gesetzliche Güterstand unterschiedlich geregelt. Ehepaare, die in Frankreich heiraten, den ersten ehelichen Wohnsitz begründen und keinen Ehevertrag schließen, leben in einer Errungenschaftsgemeinschaft französischen Rechts (communaute réduite aux acquêts).