
Was ist das?
Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der Rentenansprüche nach einer Scheidung, um die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung und Renten gerecht zu verteilen. Aufgrund von Kindererziehung oder Teilzeitarbeit kann es sein, dass ein Partner während der Ehe weniger in die Altersvorsorge eingezahlt hat als der andere. Also wird die Differenz der während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, damit beide am Ende gleich viele Rentenansprüche haben.
Wie funktioniert es?
Zuerst geben beide Ehepartner an, wie viel Rente sie während der Ehe erworben haben. Dabei wird nur die Zeit der Ehe berücksichtigt, also vom ersten Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Danach wird die Differenz der während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Ausschluss gegen Ausgleichszahlung?
Durch notariellen Vertrag oder gerichtlichen Beschluss ist ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gegen eine Ausgleichszahlung möglich. Beispielsweise zahlt Partner A 20.000 Euro an Partner B als einmalige Abfindung, statt die Hälfte der Rentenpunkte zu übertragen, und beide verzichten auf den Versorgungsausgleich. Ein zwischen den Parteien vereinbarter Versorgungsausgleichsausschluss bedarf der notariellen Beurkundung. Eine etwaige Ausgleichszahlung kann zwar frei verhandelt werden, sollte jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Rentenverzicht stehen.