AURUM LUCET

News

Maklerklausel

Sobald der Makler Verkäufer zusammenführt, sei es auch nur eine kurze E-Mail vom Makler an den Käufer mit den Daten des Verkäufers, wird eine Maklercourtage ausgelöst. Das bedeutet, dass selbst wenn der Makler nur die E-Mail weiterleitet, er seiner Aufgabe als Vermittler nachgekommen ist und sein Vergütungsanspruch angefallen ist.

Die Vergütung des Maklers wird nicht im Kaufvertrag, sondern in einem separaten Vertrag zwischen dem Makler und den Beteiligten festgehalten.

Dennoch wird in viele Kaufverträgen –auf Wunsch des Maklers– eine Maklerklausel aufgenommen, um den Makler abzusichern. Durch die Klausel ist es für den Makler leichter, zu beweisen, dass er die Vermittlung zwischen den Beteiligten vorgenommen hat. Sinn und Zweck einer normalen und gängigen Maklerklausel ist daher nur der Beweiszweck. Sollte der Makler jedoch die Klausel nicht nur aus Beweiszwecken wünschen, sondern auch aus dieser seinen Anspruch auf die Provision begründen wollen, ist eine konstitutive Maklerklausel anzuraten.

In einer konstitutiven Maklerklausel wird der Vermittler, die Höhe der Provision und die Fälligkeit dieser festgehalten. Zudem werden die Beteiligten darüber belehrt, dass der Makler aus dieser Klausel einen eigenen Zahlungsanspruch hat und die Provision aus der Klausel fordern kann. Der Makler erhält einen eigenen Anspruch aus dem Vertrag, ohne selbst Vertragsbeteiligter zu sein. Eine konstitutive Maklerklausel ist jedoch nur in Ausnahmefällen zweckmäßig, da diese die Kosten des Vertrags erhöht. Die Maklercourtage wird hier Teil des Geschäftswertes. Trotz des Kostennachteils kann diese Gestaltung zweckmäßig sein, beispielsweise wenn ein Vorkaufsrecht für einen anderen Begünstigten als den Beteiligten besteht.

Am häufigsten wird in Kaufverträgen eine deklaratorische Maklerklausel aufgenommen. Das bedeutet, dass in der Klausel lediglich der Vermittler sowie die Höhe der Provision informatorisch festgehalten werden. Aus der Klausel hat der Makler keinen eigenen Anspruch, da der Kaufvertrag nach wie vor nur zwischen dem Verkäufer und Käufer wirkt.

CMS