
Da die Kanzlei auch im Bereich der Investitionen in Cryptocurrencies berät, wurde eine neue Kanzleikatze in Form eines nft, sog. non-fungible Token angeschafft. Diese digitalen Kunstwerke haben jeweils eine eigene Adresse auf der Blockchain und sind dadurch jeweils einzigartig durch ihre Token-ID und werden in Ethereum gehandelt. Die Bewertung des Kunstwerks -in diesem Fall des Katzenbildnisses- wird dabei unter anderem durch die Seltenheit der Kombination bestimmter Veränderungsmerkmale der Katze wie deren Augenform, Kleidung, Kopfbedeckung oder Gesichtsausdruck bestimmt, da die Merkmale durch Programmierung zufällig kombiniert wurden. Dieser Bewertungsmaßstab ist anhand eines Raritäts- und damit Begehrlichkeitsfaktors beim Kauf des Tokens auf der Handelsplattform einsehbar.