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Das Heizungsgesetz GEG (Gesetz zum Erneuerbaren Heizen) trat am 01.01.2024 in Kraft

Nach dem neuen Gesetz zum Erneuerbaren Heizen muss im neuen Jahr jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese gesetzliche Regelung gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab übernächstem Jahr. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, gibt es zunächst keinen Handlungsbedarf, sie können weiter betrieben oder repariert werden. Beim Einbau einer Neuheizung in ein Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist. Bei der Planung des Einbaus eine neuen Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen wie beispielsweise Erdgas betrieben werden soll, muss eine Beratung in Anspruch genommen werden.

Mit dem neuen Gesetz soll das gesetzgeberische Ziel umgesetzt werden, die Wärmewende in Deutschland zeitnaher herbeizuführen. Diese ist momentan noch nicht erreicht, da ca. drei Viertel aller Heizungsanlagen mit fossilem Gas oder Öl laufen. Bis zum Jahr 2045 Soll Deutschland klimaneutral sein und nicht mehr abhängig von fossilen Brennstoffen. Daher wurde bei der Neuanschaffung von Heizungen die Verpflichtung geschaffen, das nachhaltige Heizen bei der Investition zu berücksichtigen.

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