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Das notarielle Testament ./. Erbschein

Das notarielle Testament ist ein Testament, welches vom Notar beurkundet wird. Der Erblasser wird vom Notar beraten und gemeinsam der Wille des Erblassers zu Papier gebracht. Dieser wird zunächst ergründet und unmissverständlich formuliert, was Streit unter den Erben vorbeugen kann.

Ein notarielles Testament bietet viele Vorteile gegenüber einem handschriftlichen Testament. Der Notar prüft die Testierfähigkeit des Erblassers, sodass nach dem Tod -anders als beim handschriftlichen Testament- ein gewichtiges Indiz besteht, dass der Erblasser den Umfang der von ihm abgegebenen Erklärungen verstanden hat und so abgeben wollte. Eine spätere Anfechtung des Testaments durch Pflichtteilsberechtigte ist demnach sehr erschwert.

Das notarielle Testament wird -in unserem Fall- beim Amtsgericht Königstein im Taunus hinterlegt und kann daher nicht mehr manipuliert werden oder verschwinden. Des Weiteren spart ein notarielles Testament später den Erben den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins.
Bei Grundbuchkorrekturen ist bei Vorlage eines notariellen Testaments in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll ein Erbscheinverfahren nicht notwendig.

Das notarielle Testament ist kostenpflichtig. Die Kosten betragen gemäß dem GNotKG die mit einer 1,0 Gebühr die gleiche Höhe wie die Erbscheinkosten. Der Erblasser kann seinen Erben durch vorzeitige Regelung und Vorziehung der Kostentragung die Verzögerung der Durchführung eines Erbscheinverfahrens ersparen.

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