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Die Familienheimschaukel

Eine wunderbare Gestaltung der Verschiebung von Vermögen zwischen Ehegatten ist die Übertragung des Familienheims. Dieses stellt eine erhebliche steuerliche Privilegierung dar, die unabhängig von den Steuerfreibeträgen von 500.000 Euro zwischen Eheleuten alle zehn Jahre besteht.
Eine Übertragung des selbst genutzten Familienheims bei einem Notar kann ganz oder hälftig vorgenommen werden. Eine Wertobergrenze besteht nicht, sodass auf diese Weise bei einer Villa in Königstein ein erheblicher siebenstelliger Betrag steuerfrei verschoben werden kann.
Wenn die Ehegatten aber vorzugsweise einen Vermögenstransfer in Geld wünschen, kann eine Überlassung des Eigentums oder Eigentumsanteils an dem Familienheim im zweiten Schritt vom Schenker wieder zum Marktpreis zurückgekauft werden. Im Ergebnis hat der andere Ehegatte dann den Kaufpreis zur freien Verfügung. Dieser Rückerwerb stellt keine Schenkung dar, sondern ein entgeltliches Geschäft, für den zwischen Ehegatten keine Grunderwerbsteuer anfällt. Einkommensteuer wird nicht ausgelöst. Hierbei gibt es keinen Objektverbrauch, sodass sogar eine mehrfache Umsetzung möglich ist.

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