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Sondernutzungsrechte- besser vor dem Immobilienkauf genau prüfen…

Bei nach WEG geteilten Mehrfamilienhäusern sind häufig Sondernutzungsrechte zugeteilt, die einzelnen Wohnungseinheiten die ausschließliche Nutzung eines PKW-Stellplatzes, eines Kellers oder einer Terrasse einräumen. Hierbei sind die Sondernutzungsrechte nicht immer in das Grundbuch eingetragen. Es empfiehlt sich, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung vor dem Wohnungskauf gründlich durchzusehen und die zugewiesenen Sondernutzungsrechte zu prüfen, damit der Käufer hier sicher geht, dass die Nutzung des richtigen Stellplatzes und des richtigen Kellers zum Kaufgegenstand gehört.

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