AURUM LUCET

AURUM LUCET –
GOLD GLÄNZT

Ebenso glänzt sorgfältige Arbeit und strategische Planung,
die wir Ihnen anbieten...

Verträge

Rechtsanwälte und Notar im Bereich des Wirtschaftsrechts unterstützen wir Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen, insbesondere bei der Gestaltung Ihres Immobilienkaufvertrags, Testaments oder bei Erbauseinandersetzungen.

Herzlich Willkommen

- AURUM LUCET – Dr. Perlick & Kollegen


Ihrer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in zentraler Lage in Königstein im Taunus. Dr. Catalina Perlick und Michael Perlick betreuen Sie im Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsrecht sowie in sonstigen Tätigkeitsfeldern. Hierbei ist uns eine professionelle und individuelle Betreuung sehr wichtig. Wir können Sie aufgrund unserer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen immer fachgerecht beraten und Ihnen auf Sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Rufen Sie uns gerne an und wir erstellen nach einer persönlichen Beratung kurzfristig einen Entwurf, und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

DR. CATALINA PERLICK MBA
Rechtsanwältin und Notarin

Dr. jur. Catalina Perlick studierte Rechtswissenschaft an der Universität Mainz und leistete die Referendarzeit im Anschluss am OLG Frankfurt am Main ab.

Sie promovierte bei Prof. Dr. Dirk Verse an der Schnittstelle zwischen Kapitalgesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Die Dissertation mit dem Titel „Die Insolvenzverursachungshaftung nach § 64 S. 3 GmbHG“ wurde im Jahr 2015 publiziert.

Dr. Catalina Perlick sammelte Berufserfahrungen in den internationalen Großkanzleien Shearman & Sterling LLP und White & Case LLP in Frankfurt am Main und New York.

Sie studierte Betriebswirtschaftslehre und schloss das Studium mit einem Master of Business Administration (MBA) ab.

Seit 5 Jahren hält Dr. Catalina Perlick Vorlesungen im Insolvenzrecht an der Hochschule Trier.

Sie ist im Hochschulbeirat der accadis Hochschule Bad Homburg.

MICHAEL PERLICK
Rechtsanwalt

Michael Perlick absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg Universität Mainz. Die Referendarausbildung wurde im Anschluss ebenfalls in Rheinland-Pfalz abgeleistet.

Michael Perlick ist seit 1981 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine praktische Tätigkeit begann er als Syndikusanwalt der Verwertungsabteilung der Deutschen Anlagen Leasing DAL. Nach einem betriebswirtschaftlichen Aufbaustudium in den USA arbeitete er in den 80er Jahren als anwaltlicher Berater für Banken, Konkursverwalter und Liquidatoren im Bereich der Sanierung und Abwicklung. In den 90er Jahren trat Michael Perlick als Partner der Notarkanzlei Buschlinger, Claus & Partner in Wiesbaden bei. In dieser Zeit arbeitete Michael Perlick als Abwicklungsbeauftragter und Dienstleister in den neuen Bundesländern. Michael Perlick erlangte einen gewissen Bekanntheitsgrad durch seine Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator und gilt als Mentor der Abwicklungsdienstleistungsbranche.

Heute berät Michael Perlick insbesondere bei Rechtsfragen im Bereich der Entwicklung von Immobilienprojekten.

News

Das Erbbaurecht

Das Recht eine Immobilie auf einem fremden Grundstück (Erbbaugrundstück) zu bauen, nennt man Erbbaurecht. Dieses Recht kann verkauft, belastet oder vererbt werden. Für den Verkauf und für die Belastung muss der Erbbaurechtseigentümer zustimmen. Der Vorteil eines Erbbaurechts ist, dass nur das Haus gekauft werden muss, jedoch nicht das Grundstück. Somit ist es günstiger zu erwerben. Statt Anschaffungskosten wird an den Grundstückseigentümer ein wiederkehrender Erbbauzins gezahlt. Ein Erbbaurechtsvertrag muss beim Notar beurkundet werden. Dann wird ein separates Blatt beim beispielsweise Grundbuchamt Königstein mit dem Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen. In Abteilung II ist im 1. Rang das Erbbaurecht verzeichnet. Es wird ein Erbbaugrundbuch für das Grundstück angelegt. Dieses besteht aus drei Abteilungen. In Abteilung I werden die Erbbauberechtigten benannt. Abteilung II zeigt den Erbbauzins, Rechte und Belastungen auf. Abteilung III zeigt die Grundpfandrechte auf. Ein Erbbaurechtsvertrag dauert meist 60-99 Jahre. In dieser Zeit wird ein Erbbauzins an den Eigentümer gezahlt. Das kann man sich wie eine Miete vorstellen. Wenn der Erbbaurechtsvertrag ausläuft, gehört das Bauwerk auf dem Grundstück rechtmäßig dem Grundstückseigentümer. Dieser muss sie mindestens zu 2/3 des Verkehrswerts ablösen (je nach Regelung im Vertrag). Beispiele für die Anwender des Erbbaurechts sind Kirchen, da sie große Bodeneigentümer sind. 5% der deutschen Wohngebäude stehen auf Erbbaugrundstücken. Gemeinden und Kirchen stellen jungen Familien das Erbbaurecht zur Verfügung, da es günstiger ist, als ein Grundstück und ein Haus zu kaufen. Auch in China gibt es das Erbbaurecht, da der Staat das Eigentum an Grund und Boden nicht aufgeben möchte. Das Recht wurde bereits in der Antike in Rom angewendet.

Das Heizungsgesetz GEG (Gesetz zum Erneuerbaren Heizen) trat am 01.01.2024 in Kraft

Nach dem neuen Gesetz zum Erneuerbaren Heizen muss im neuen Jahr jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese gesetzliche Regelung gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab übernächstem Jahr. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, gibt es zunächst keinen Handlungsbedarf, sie können weiter betrieben oder repariert werden. Beim Einbau einer Neuheizung in ein Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist. Bei der Planung des Einbaus eine neuen Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen wie beispielsweise Erdgas betrieben werden soll, muss eine Beratung in Anspruch genommen werden. Mit dem neuen Gesetz soll das gesetzgeberische Ziel umgesetzt werden, die Wärmewende in Deutschland zeitnaher herbeizuführen. Diese ist momentan noch nicht erreicht, da ca. drei Viertel aller Heizungsanlagen mit fossilem Gas oder Öl laufen. Bis zum Jahr 2045 Soll Deutschland klimaneutral sein und nicht mehr abhängig von fossilen Brennstoffen. Daher wurde bei der Neuanschaffung von Heizungen die Verpflichtung geschaffen, das nachhaltige Heizen bei der Investition zu berücksichtigen.

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