Heute haben wir in unseren Kanzleiräumen erstmals eine elektronische Beurkundung im Präsenzverfahren durchgeführt – ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem vollständig digitalen Notariat. Bislang mussten elektronisch vorbereitete Urkunden für die Beurkundung ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und anschließend wieder eingescannt werden. Dieser doppelte Medienbruch stellte eines der größten Hindernisse auf dem Weg zu durchgängig digitalen Verfahren dar. Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung gehört dies nun der Vergangenheit an: Die Urkunde wird unmittelbar elektronisch aufgenommen, die Beteiligten unterzeichnen auf einem Unterschriftenpad oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, und die Notarin bzw. der Notar schließt das Verfahren ebenfalls qualifiziert elektronisch ab. Bereits heute können bei uns Urkunde und etwaige Berichtigungen vollständig am Bildschirm nachverfolgt werden – transparent, nachvollziehbar und ohne Medienbrüche. Die Einführung originär elektronischer Urkunden wirkt dabei weit über das Notariat hinaus. Insbesondere Nachlassgerichte können künftig Vorgänge wie Erbausschlagungen vollständig elektronisch bearbeiten. Das beschleunigt Abläufe, vermeidet Medienbrüche und unterstützt zugleich den weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung in der Justiz. Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung setzen wir den eingeschlagenen Digitalisierungsweg konsequent fort – hin zu einem modernen, hochsicheren und bürgernahen Notariat.
