AURUM LUCET

AURUM LUCET –
GOLD GLÄNZT

Ebenso glänzt sorgfältige Arbeit und strategische Planung, die wir Ihnen anbieten...

Verträge

Rechtsanwälte und Notar im Bereich des Wirtschaftsrechts unterstützen wir Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen, insbesondere bei der Gestaltung Ihres Immobilienkaufvertrags, Testaments oder bei Erbauseinandersetzungen.

Herzlich Willkommen

- AURUM LUCET – Dr. Perlick & Kollegen


Ihrer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in zentraler Lage in Königstein im Taunus. Dr. Catalina Perlick und Michael Perlick betreuen Sie im Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsrecht sowie in sonstigen Tätigkeitsfeldern. Hierbei ist uns eine professionelle und individuelle Betreuung sehr wichtig. Wir können Sie aufgrund unserer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen immer fachgerecht beraten und Ihnen auf Sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Rufen Sie uns gerne an und wir erstellen nach einer persönlichen Beratung kurzfristig einen Entwurf, und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

DR. CATALINA PERLICK MBA
Rechtsanwältin und Notarin

Dr. jur. Catalina Perlick studierte Rechtswissenschaft an der Universität Mainz und leistete die Referendarzeit im Anschluss am OLG Frankfurt am Main ab.

Sie promovierte bei Prof. Dr. Dirk Verse an der Schnittstelle zwischen Kapitalgesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Die Dissertation mit dem Titel „Die Insolvenzverursachungshaftung nach § 64 S. 3 GmbHG“ wurde im Jahr 2015 publiziert.

Dr. Catalina Perlick sammelte Berufserfahrungen in den internationalen Großkanzleien Shearman & Sterling LLP und White & Case LLP in Frankfurt am Main und New York.

Sie studierte Betriebswirtschaftslehre und schloss das Studium mit einem Master of Business Administration (MBA) ab.

Seit 5 Jahren hält Dr. Catalina Perlick Vorlesungen im Insolvenzrecht an der Hochschule Trier.

Neben Vorlesungen hält die Notarin auch regelmäßig Vorträge zur neuen Rechtsprechung und Vertragsgestaltung bei Symposiumsveranstaltungen, beispielsweise beim jährlichen Gießener Nachlasssymposium, dem Ostbayerischen Insolvenzrechtstag in Landshut, Stiftungen und dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen.

Sie ist im Hochschulbeirat der accadis Hochschule Bad Homburg.

MICHAEL PERLICK
Rechtsanwalt

Michael Perlick absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg Universität Mainz. Die Referendarausbildung wurde im Anschluss ebenfalls in Rheinland-Pfalz abgeleistet.

Michael Perlick ist seit 1981 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine praktische Tätigkeit begann er als Syndikusanwalt der Verwertungsabteilung der Deutschen Anlagen Leasing DAL. Nach einem betriebswirtschaftlichen Aufbaustudium in den USA arbeitete er in den 80er Jahren als anwaltlicher Berater für Banken, Konkursverwalter und Liquidatoren im Bereich der Sanierung und Abwicklung. In den 90er Jahren trat Michael Perlick als Partner der Notarkanzlei Buschlinger, Claus & Partner in Wiesbaden bei. In dieser Zeit arbeitete Michael Perlick als Abwicklungsbeauftragter und Dienstleister in den neuen Bundesländern. Michael Perlick erlangte einen gewissen Bekanntheitsgrad durch seine Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator und gilt als Mentor der Abwicklungsdienstleistungsbranche.

Heute berät Michael Perlick insbesondere bei Rechtsfragen im Bereich der Entwicklung von Immobilienprojekten.

News

Versorgungsausgleich

Was ist das? Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der Rentenansprüche nach einer Scheidung, um die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung und Renten gerecht zu verteilen. Aufgrund von Kindererziehung oder Teilzeitarbeit kann es sein, dass ein Partner während der Ehe weniger in die Altersvorsorge eingezahlt hat als der andere. Also wird die Differenz der während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, damit beide am Ende gleich viele Rentenansprüche haben. Wie funktioniert es? Zuerst geben beide Ehepartner an, wie viel Rente sie während der Ehe erworben haben. Dabei wird nur die Zeit der Ehe berücksichtigt, also vom ersten Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Danach wird die Differenz der während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Ausschluss gegen Ausgleichszahlung? Durch notariellen Vertrag oder gerichtlichen Beschluss ist ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gegen eine Ausgleichszahlung möglich. Beispielsweise zahlt Partner A 20.000 Euro an Partner B als einmalige Abfindung, statt die Hälfte der Rentenpunkte zu übertragen, und beide verzichten auf den Versorgungsausgleich. Ein zwischen den Parteien vereinbarter Versorgungsausgleichsausschluss bedarf der notariellen Beurkundung. Eine etwaige Ausgleichszahlung kann zwar frei verhandelt werden, sollte jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Rentenverzicht stehen.

Vortrag: Testamentsgestaltung- leicht erklärt

Am 09. September durfte ich – Rechtsanwältin und Notarin Dr. Catalina Perlick – gemeinsam mit der erfahrenen Testamentsvollstreckerin Carola Hanemann in Hochheim einen spannenden Vortrag zum Thema „Testamentsgestaltung – leicht erklärt“ halten. Vor rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben wir in einer zweistündigen Veranstaltung praxisnah die wichtigsten Aspekte rund um die Gestaltung von Testamenten beleuchtet. Das große Interesse zeigte, wie sehr das Thema die Menschen bewegt. Im Mittelpunkt standen vor allem: -die Formvorschriften bei Testamenten, -die Abgrenzung zwischen Erbschaft und Vermächtnis, -sowie praktische Hinweise zur klaren und rechtssicheren Gestaltung letzter Verfügungen. Unser Ziel war es, die rechtlich oft komplexen Themen mit Hilfe von unterhaltsamen Beispielen leicht verständlich und nachvollziehbar zu machen. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine intensive und angeregte Diskussion. Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, eigene Fragen einzubringen und von den Erfahrungen der Referentinnen zu profitieren. Der offene Austausch mit den Gästen zeigte, wie wichtig es ist, juristische Themen verständlich und praxisnah zu vermitteln. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Die vielen positiven Rückmeldungen bestärken uns darin, weiterhin über wichtige rechtliche Themen aufzuklären und praxisnahe Informationen zur Verfügung zu stellen.

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